Das KJF fühlt sich dem Leitbild einer „lernenden Organisation“ verpflichtet, in der die Beraterteams sich interkollegial über moderne pädagogische und psychologische Standards informieren, neue Erkenntnisse in ihre Methoden einfließen lassen, um ihre Klienten so umfassend und so adäquat wie möglich zu beraten.

Das KJF sieht sich deshalb in allen seinen Leistungsangeboten in der selbstverständlichen Pflicht innerhalb einer Anfangsphase mit diagnostischen Methoden innerhalb einer Familie oder bei einem einzelnen Jugendlichen zu ermitteln, welcher Hilfebedarf grundlegend besteht und wo Unterstützung bzw. spezialisierte Maßnahmen notwendig werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren sich immer bei ihrem Vorgehen an § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes:

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Alle Hilfemaßnahmen sind nach unserem Selbstverständnis danach ausgerichtet dem betreffenden Kind/Jugendlichen möglichst sein bisheriges Lebensumfeld zu erhalten
und daher alle denkbaren Möglichkeiten familienunterstützender Hilfen auszuschöpfen. Des Weiteren versuchen wir ressourcenorientiert Selbsthilfepotenziale des/der Klienten – innerhalb einer günstigsten Kosten-Nutzen-Relation – zu aktivieren, um einer Verselbstständigung der Klienten beitragen zu helfen.
Die angestrebten kurzzeitigen Hilfen werden individuell ausgearbeitet.