Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Familien, die erzieherische Unterstützung bedürfen. Die Problemstellungen werden zunehmend komplexer und vielschichtiger. Die klassische Form der Familie wird immer öfter abgelöst von familiären Lebenswelten, die als Stief-, Scheidungs- oder Patchworkfamilien bezeichnet werden. Neben diesen großen Herausforderungen mit vielfältigen Rollenzuschreibungen häufen sich in diesen Familien auffällige Verhaltensweisen der Kinder, Jugendlichen, aber auch der Erwachsenen.
Die Jugendhilfe sieht sich immer häufiger mit psychischen Erkrankungen von Eltern und von Kindern konfrontiert.
Der Umgang mit diesen Phänomenen bedarf nicht nur fundierter fachlicher Kenntnisse, sondern bedeutet auch eine erhöhte Belastbarkeit für die Fachkräfte.
Diese Entwicklung beginnt jedoch besonders dramatisch zu werden, da durch fehlende Mittel die Kommunen unter immensen Kostendruck stehen und dennoch dieser Entwicklung in der Jugendhilfe Rechnung tragen müssen.

Hilfe zur Erziehung soll Eltern die Möglichkeit geben, durch fachliche Unterstützung das Wohl ihrer Kinder zu gewährleisten. Neben der Gewährung von pädagogischen Leistungen, können auch damit verbundene therapeutische Leistungen für die Familien wichtig sein (§ 27 SGB VIII (3)). [new vistas] ist eine Hilfe nach §27 SGB VIII. Was es von der Beratung einer Flexiblen Erziehungshilfe unterscheidet, ist die Möglichkeit auch therapeutische Ziele qualifiziert bearbeiten zu können.

Diese Hilfeform ist für Familien gedacht, die sich in chronischen bzw. in akuten Krisen befinden.
Oftmals handelt es sich bei den Betreffenden in den Familien um Personen, die es nicht aus eigener Kraft, aufgrund ihrer besonderen Problematik oder ihrer innerpsychischen Dynamik schaffen, selbstständig eine Therapie zu beginnen bzw. die Voraussetzungen für eine ambulante Therapie erfüllen.
Durch diese spezielle Problematik entwickelt sich ein solches Familiensystem in gefährdende Richtungen für einzelne Mitglieder. Es kann aber auch eine drohende Auflösung des Familiensystems in stationäre Einrichtungen oder psychiatrische Kliniken bevorstehen. Weitere Indikationen können immer wiederkehrende Eskalationen von problematischen Familiensituationen sein.

Das Ziel von [new vistas] ist die Beseitigung oder Linderung der auftretenden Symptome, unter denen der Einzelne oder das gesamte Umfeld leidet. Dies betrifft psychische, emotionale und psychosomatisch bedingte Leidenszustände oder Verhaltensauffälligkeiten.
[new vistas] ist dann sinnvoll, wenn es sich bei dem betreffenden Familiensystem um Personen handelt, die solche Auffälligkeiten oder Diagnosen aufweisen und diese als behandlungsbedürftig angesehen werden. Die Herausforderung ist es dann, dass die Familie/einzelne Mitglieder (noch) nicht eine Therapie aufsuchen würden oder der Erfolg einer erzieherischen Beratung aufgrund der psychischen Symptomatik erheblich erschwert ist.