Unter den Gesichtspunkten netzwerk-, ressourcen- und ergebnisorientierter Jugendhilfe können alle flexiblen, ambulanten und stationären Maßnahmen auch von mehreren Pädagogen/Psychologen des KJF ausgeübt werden, weil auf diese Weise Kombinationen der verschiedensten Hilfen, Methoden und Angebote möglich sind.

Diese Herangehensweise bietet nach unserer Erfahrung dem Klienten die größtmögliche Anregung und gleichzeitig auch Anforderung.

Auf diese Weise kann das wichtige Ziel einer auch dem Klienten nachvollziehbaren Ressourcenaktivierung innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erreicht werden.
So können Kinder aus Familien, in denen eine Flexible Erziehungshilfe eingerichtet wurde, noch zusätzlich an einem sozialpädagogischen Gruppenangebot teilnehmen. Oder es kann für Familien mit vielfachen und schwierigen Problemlagen sinnvoll sein, vor dem Beginn einer Flexiblen Erziehungshilfe an einem 8-12wöchigen Clearing teilzunehmen, weil durch den intensiven und spezialisierten Einsatz von einem Beraterpaar mit verschiedenen diagnostischen Instrumenten, Methoden und systemischen Interventionen der Hilfeauftrag deutlicher formuliert werden kann bzw. auch eine Indikationsstellung erst möglich wird. Nach unseren Erfahrungen kann sich z.B. auf diese Weise recht früh herausstellen, ob ein Familienmitglied etwa ein psychiatrisches Krankheitsbild hat und dringend therapeutischer Hilfe bedarf oder ob an Stelle der Flexiblen Hilfe für den Klienten eher eine Erziehungsberatung in einer Beratungsstelle oder eine Psychotherapie anzuraten ist. Möglicherweise auch, um ihm dazu zu verhelfen, Leidensdruck zu empfinden und sich aus eigener Initiative aktiv und selbständig zu einem Berater/TherapeutInnen zu wenden.

Aufgrund langjähriger und vielfältiger Praxiserfahrungen unserer Mitarbeiter vertritt das KJF inzwischen nach ausreichend gesicherter Praxiserprobung die Auffassung, dass eine kurzzeitig höhere Betreuungsintensität zu Beginn einer Betreuungsmaßnahme – in Form eines Clearings oder einer mit dem Jugendamt vereinbarten Erprobungszeit die Festlegung auf eine möglicherweise zu hohe oder zu niedrige Betreuungsintensität auf längere Sicht zu vermeiden hilft.

Ab einer Beratungs- oder Betreuungsdichte von 8 Wochenstunden sind diese Leistungen in jeder unserer flexiblen, ambulanten oder stationären Jugendhilfe-Maßnahmen enthalten. Alle Jugendhilfemaßnahmen können von niedrig- bis höherschwellig angeboten werden und werden jeweils über einen Fachleistungsstundensatz abgerechnet. Für die Stationären Maßnahmen des Betreuten Wohnen im eigenen Appartement kann ein Tagespflegesatz abgerechnet werden.